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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Atelierra UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensangaben

Atelierra UG (haftungsbeschränkt)

Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 278914

§1 Allgemeines, Geltungsbereich und Datenschutz

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Firma Atelierra UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Atelierra“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Atelierra und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“). Die AGB gelten nur, sofern der Kunde, Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist. Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link www.byatelierra.com  aufgerufen, mit Hilfe des Internet Browsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunde werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie Atelierra ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kundes gültigen Fassung. Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, in der dem Kunde zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung, ohne dass Atelierra in jedem Einzelfall auf sie hinweisen muss. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform und werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht vor Wirksamwerden, gelten die Änderungen als genehmigt.

1.3  Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschl. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Atelierra abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden

1.6 Die Datenschutzerklärung kann auf unserer Webseite unter dem Link www.byatelierra.com aufgerufen, mit Hilfe des Internet Browsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden. Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist Atelierra UG (haftungsbeschränkt), Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Deutschland. Atelierra verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO auf Basis der vertraglichen Weisungen  des Kunden. Atelierra verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen.

§2  Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote, inklusive Produkt- und Dienstleistungsdarstellungen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform.

2.2. Bei der Bestellung der Ware durch den Kunden handelt es sich um ein verbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen, und zwar durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Produktion.

§3 Auftragsänderungen und Stornierungen

3.1. Änderungen nach Auftragsbestätigung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Atelierra und können Mehrkosten sowie geänderte Lieferfristen verursachen.

3.2. Stornierungen bedürfen der Zustimmung von Atelierra. Der Kunde hat sämtliche bis dahin entstandenes Kosten, einschließlich Designarbeiten, Materialien, Werkzeuge und Drittleistungen, zu erstatten.

§4 Leistungsbeschreibung, Produkte

4.1. Atelierra erbringt Design-, Produktions- und Lieferleistungen im Bereich Bekleidung, Modekollektionen und damit verbundene kreative Dienstleistungen für Gastronomie- und Lifestyle-Betriebe.

4.2. Aufträge werden auf Grundlage von Spezifikationen, Druckdaten, Mockups oder Style Sheets ausgeführt, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden.

4.3. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Hierzu zählen insbesondere geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe, Positionierung, Material und Veredelung.

§5 Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

5.1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise in Euro ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5.2. Im Rahmen einer Lieferung hat der Kunde die Lieferkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

5.3 Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf das auf der jeweiligen Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

5.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis fällig und zu zahlen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.5 Rechnungen können elektronisch ausgestellt werden. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden.

5.6  Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

5.7 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Preises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, können wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.

§6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte, Zahlungszuordnung

6.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

6.2 Zahlungen ohne besondere Zweckbestimmung werden zunächst auf die jeweils älteste fällige Forderung angerechnet.

§7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

7.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Kunde die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.

7.2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 12 Wochen ab Vertragsschluss. Diese bleibt jedoch unverbindlich.

7.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

7.4. Atelierra haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeit, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, von Atelierra nicht zu vertretende Ereignisse verursacht werden, einschließlich Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Transportstörungen, behördlicher Maßnahmen oder Lieferantenausfällen. In diesen Fällen ist Atelierra berechtigt, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.5 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

7.6 Für den Fall, dass sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). 

§8 Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum von Atelierra.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

8.3 Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

8.4 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Kunden vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.

§9 Mängelansprüche des Kunden

9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in §4.3 und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers.

9.2 Vereinbarungen, welche wir hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (umfasst sind auch Zubehör und Anleitungen) mit Kunden getroffen haben, bilden regelmäßig die Grundlage unserer Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des § 434 Absatz 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass öffentlich getätigte Äußerungen des Herstellers im Rahmen von Werbung oder auf dem Etikett der Ware den Äußerungen sonstiger Dritter vorgehen.

9.3. Für Mängel, die der Kunde gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.

9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, soweit der Kunden seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

9.5 Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

9.6 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunde uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Kunden jedoch nicht zu.

9.7 Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen AGB für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Kunden aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

9.8 Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, wenn eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

§10 Verjährung

10.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.

10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11. Urheberrechte und Nutzungsrechte

11.1. Sämtliche kreativen Konzepte, Designs, Prototypen, Mockups und sonstige von Atelierra erstellte Materialien bleiben geistiges Eigentum von Atelierra, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11.2. Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten, Logos, Texten, Bildern und sonstigen Inhalten zu verfügen.

11.3. Der Kunde stellt Atelierra von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

§12 Sonstige Haftung

Der Kunde kann Schadenersatzansprüche gegen Atelierra nur in folgenden Fällen geltend machen:

  1. bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von Atelierra;
  2. bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Atelierra oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Atelierra; 
  3. bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
  4. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Atelierra oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Atelierra berufen;
  5. falls Atelierra nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
  6. Falls Atelierra nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften haftet.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen 

13.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

13.2 Sofern es sich beim Vertragspartner nach §38 ZPO um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen- aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Atelierra der Sitz von Atelierra, also Berlin, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

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